Klotz Digital Europe GmbH, Haar, Landkreis München (Hans-Stiessberger Str. 2 a, 85540 Haar). Die Verschmelzung wurde am 16.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 126091).
Klotz Digital Europe GmbH, Haar, Landkreis München (Hans-Stiessberger Str. 2 a, 85540 Haar). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft jeweils vom selben Tag mit der Klotz Digital AG mit dem Sitz in Haar (Amtsgericht München HRB 126091) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.