HRA 201122:Kluge Fußbodenbeläge e.K., Hannover (Varrelheide 192, 30657 Hannover). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
Kluge Fußbodenbeläge e.K., Hannover (Varrelheide 192, 30657 Hannover, Den Handel, Lieferung und die Verlegung von Bodenbelägen.). Einzelkaufmann. Eingetreten als Inhaber: Kluge, Klaus-Dieter, Wedemark, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Kluge Fußbodenbeläge Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 306) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.