Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Witte, Thomas, Ilsfeld, * ‒.‒.‒‒
Wolter, Frank, Angelbachtal, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
13.02.2023
Weßner |
HRA 729312: Klugesherz Holding GmbH & Co. KG, Langenbrettach, Bössingerstraße 33, 74243 Langenbrettach. Prokura erloschen: Haug, Rolf, Löwenstein, * ‒.‒.‒‒.
HRA 729312: Klugesherz Holding GmbH & Co. KG, Langenbrettach, Bössingerstraße 33, 74243 Langenbrettach. Prokura erloschen: Braun, Degenhardt, Abstatt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 729312: Klugesherz Holding GmbH & Co. KG, Langenbrettach, Bössingerstraße 33, 74243 Langenbrettach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Braun, Degenhardt, Abstatt, * ‒.‒.‒‒; Haug, Rolf, Löwenstein, * ‒.‒.‒‒.
HRA 729312:Klugesherz Holding GmbH & Co. KG, Langenbrettach, Bössingerstraße 33, 74243 Langenbrettach.Der Einzelkaufmann Klugesherz, Klaus, Bretzfeld, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Klaus Klugesherz Besitzeinzelunternehmen e.K.", Bretzfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 729307) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen