Knüppel Verpackung GmbH, Dresden (Magdeburger Straße 58, 01067 Dresden). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.1992 mit der Hermann Knüppel KG mit dem Sitz in Hann. Münden ist durch Kündigung zum 06.09.2007 beendet. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 6752) beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
01067 Dresden
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
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Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH