Knapp & Lammering Dentalservice G.m.b.H., Köln, (Industriestraße 131a, 50996 Köln).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.11.2008 mit der Anton Gerl GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 10129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50996 Köln
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Stammkapital: i: Sonstiges Kapital und Fremdwährung
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH