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a)
Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
In der Schornau 23-25, 44892 Bochum
c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
(2)Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Berufsbildung, von Wissenschaft und
Forschung, des öffentlichen
Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind.
(3) Die Zwecke werden verwirklicht durch
die Errichtung und den Betrieb von
Pflegeschulen sowie von Bildungszentren.
Diese bieten stetig weiterentwickelte
Konzepte der Aus-, Fort- und Weiterbildung
für Mitarbeitende aller Hierarchiestufen und
aller Berufsgruppen der Knappschaft-
Kliniken.
(4)Die Gesellschaft verwirklicht die in
Absatz 2 genannten Zwecke auch im
Rahmen eines planmäßigen
Zusammenwirkens mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, durch das Erbringen oder die
Inanspruchnahme von Leistungen,
insbesondere von Dienstleistungen aller
Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch
Lieferungen oder durch
Personaldienstleistungen.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
insbesondere mit den zum
Unternehmensverbund Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören
insbesondere Leistungen der Verwaltung,
Koordination und Organisation im Rahmen
von Bildungsprozessen.
Zu den empfangenen Leistungen gehören
insbesondere Verwaltungsdienstleistungen,
zentrale Service- und IT-Leistungen,
Einkaufs- und Logistikleistungen sowie
Reinigungsleistungen.
(5)Der Gesellschaftszweck kann gemäß §
58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch
die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener
Mittel zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch Körperschaften
des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
Die Förderung kann auch durch die
vergünstigte Überlassung von Gütern und
Leistungen an andere steuerbegünstigte
Körperschaften für deren steuerbegünstigte
Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
(6) Die Gesellschaft ist zu Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Geschäftszwecks notwendig oder
nützlich erscheinen und nach Maßgabe der
für den Gesellschafter geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.
Sie dient der Aufgabenstellung des
beteiligten Sozialversicherungsträgers (§§
30, 85 SGB IV, 140 SGB V).
(7)Die Gesellschaft ist berechtigt
Zweigniederlassungen zu errichten. Ihr ist
untersagt, sich an anderen Unternehmen
zu beteiligen sowie Unternehmen zu
gründen oder zu erwerben. Anzuzeigen
sind den für die Gesellschafter zuständigen
Aufsichtsbehörden Maßnahmen der
Gesellschaft, die nach § 85 Abs. 1 bis 4
SGB IV anzeige- oder
genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5
SGB IV). |
200.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dieckerhoff, Matthias dienstansässig, Bochum,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2023 |
a)
05.09.2023
Nieswandt |