Knaup Anlagen GmbH, Borchen (Westernstr. 17, 33178 Borchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Josef Knaup GmbH am 12.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Knaup Anlagen GmbH, Borchen (Westernstr. 17, 33178 Borchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Josef Knaup GmbH mit Sitz in Borchen (Amtsgericht Paderborn HRB 4152) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Landhandel Ferdinand Knaup GmbH, Borchen (Westernstr. 17, 33178 Borchen). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 und 4 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Knaup Anlagen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von Gewerbebetrieben und Anlagevermögen aller Art sowie die Verwaltung und Geschäftsführung von anderen Gewerbebetrieben.