Knaus Hören und Sehen GmbH, Greifswald (Robert-Blum-Str. 1, 17489 Greifswald). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Amplifon Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 96102) am 09.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Knaus Hören und Sehen GmbH, Greifswald (Robert-Blum-Str. 1, 17489 Greifswald). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.7.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.7.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.7.2007 mit der Amplifon Deutschland GmbH, mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96102) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Knaus Hören und Sehen GmbH, Greifswald (Robert-Blum-Str. 1, 17489 Greifswald). Nicht mehr Geschäftsführer: Knaus, Werner, Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Bode, Darius, Wentorf, * ‒.‒.‒‒; Freiberg, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒.