Knebel Feinblech Fertigung GmbH, Steinbach (Taunus), Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden der Knebel Metalltechnik GmbH am 19.11.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Knebel Feinblech Fertigung GmbH, Steinbach (Taunus), Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Knebel Metalltechnik GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Knebel Feinblech Fertigung GmbH, Steinbach (Taunus), Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Knebel Metalltechnik GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Knebel Feinblech Fertigung GmbH, Steinbach (Taunus), Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus).Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
MSW Metallverarbeitung Schlicksupp und Wellert GmbH, Steinbach (Taunus), Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus).Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Knebel Feinblech Fertigung GmbH. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 7, 61449 Steinbach (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Schlicksupp, Peter, Feinmechaniker-Meister, Friedrichsdorf; Wellert, Norbert, Mechaniker, Bad Homburg v. d. Höhe. Bestellt als Geschäftsführer: Knebel, Edgar, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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