HRA 3458: Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs-u. Verwaltungsgesellschaft, Siegen, Ziegelwerkstraße 30, 57072 Siegen. Firma aufgrund falscher Migration berichtigt: Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs- u. Verwaltungsgesellschaft.
HRA 3458: Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs-u. Verwaltungsgesellschaft, Siegen, Ziegelwerkstraße 30, 57072 Siegen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Auto-Schirp GmbH, Gummersbach (Amtsgericht Köln HRB 38538). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. September 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Auto-Schirp GmbH mit Sitz in Gummersbach (AG Köln, HRB 38538) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3458: Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs-u. Verwaltungsgesellschaft, Siegen, Ziegelwerkstraße 30, 57072 Siegen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Auto-Schirp GmbH, Gummersbach (Amtsgericht Köln HRB 38538).
HRA 3458: Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs-u. Verwaltungsgesellschaft, Siegen, Fludersbach 118, 57074 Siegen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelwerkstraße 30, 57072 Siegen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Auto-Schirp GmbH & Co. Automobilhandels KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRA 8700) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Knebel GmbH & Co. KG Beteiligungs-u. Verwaltungsgesellschaft, Siegen, Fludersbach 118, 57074 Siegen.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schöllhorn, Stefan, Freudenberg, * ‒.‒.‒‒.
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