Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Naumburg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Veitskreuz 20, 34311 Naumburg |
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b)
Der Sitz ist nach Naumburg (jetzt Amtsgericht Kassel (HRB
19839)) verlegt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
01.07.2024
Herrmann
b)
Fall 7 |
HRB 6873: Kneier Consult GmbH, Fritzlar, Fraumünsterstraße 36, 34560 Fritzlar. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kneier, Harald, Kaufmann, Naumburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6873: Kneier Consult GmbH, Fritzlar, Obertor 13, 34560 Fritzlar. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fraumünsterstraße 36, 34560 Fritzlar.
HRB 6873:Kneier Consult GmbH, Fritzlar, Obertor 13, 34560 Fritzlar.Geschäftsanschrift: Obertor 13, 34560 Fritzlar. Einzelprokura: Kneier, Diana, Naumburg, * ‒.‒.‒‒.
Kneier Consult GmbH, Fritzlar (Obertor 13, 34560 Fritzlar). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der comfield communication Medien-, Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Fritzlar (Amtsgericht Fritzlar HRB 6526) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.