HRB 5477: WKV GmbH, Lippstadt, Bertramstr. 3, 59557 Lippstadt. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.11.2019 wirksam geworden.
HRB 5477: WKV GmbH, Lippstadt, Bertramstr. 3, 59557 Lippstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 800,00 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Carsten Knepper unter der Firma Carsten Kepper e.K. betriebenen Unternehmens mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRA 7125) aus dem Vermögen diese Kaufmanns beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.
HRB 5477: WKV GmbH, Lippstadt, Bertramstr. 3, 59557 Lippstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 das von dem Einzelkaufmann Carsten Knepper, Lippstadt, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Carsten Knepper e. K. mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRA 7125) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.