HRA 4234: Kneupper Mediatheken GmbH & Co.KG, Diez, Zum Mühlchen 47, 65582 Diez. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: H.K. Videotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Diez (Amtsgericht Montabaur HRB 6365); Kneupper Verwaltungsgesellschaft mbH, Diez (AG Montabaur HRB 6934). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kneupper Mediatheken GmbH & Co.KG, Diez, Zum Mühlchen 47, 65582 Diez.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: H.K. Videotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Diez (Amtsgericht Montabaur HRB 6365).
FLY & SAIL Aqua-TICKET GmbH & Co.KG Gesellschaft für Umwelttechnik und Wassersysteme, Diez, Zum Mühlchen 47, 65582 Diez.(nunmehr: Betrieb von Videotheken. Die Gesellschaft ist berechtigt, ähnliche Arbeiten und Dienstleistungen jeder Art auszuführen, Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben.). Geschäftsanschrift: Zum Mühlchen 47, 65582 Diez. Persönlich haftender Gesellschafter: Kneupper Verwaltungsgesellschaft mbH, Diez (AG Montabaur HRB 6934). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Kneupper Mediatheken GmbH & Co.KG mit Sitz in Diez (Amtsgericht Montabaur HRA 3988) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Die Firma ist geändert in: Kneupper Mediatheken GmbH & Co.KG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.