Knirpsenstadt e.V., Sonneberg, (Gehrenbergstraße 28, 96515 Sonneberg).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein "Das besondere Kind e.V." wurde am 06.09.2011 in das Vereinsregister dieses aufnehmenden Vereins eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Knirpsenstadt e.V., Sonneberg, (Gehrenbergstr. 28, 96515 Sonneberg).Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem Verein "Das Besondere Kind e.V." in Sonneberg(Amtsgericht Sonneberg VR 709) aufgrund des Verschmelzungsvertrages sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 25.01.2011. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlnagen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.