Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Betrieb eines Unternehmens, das auf dem
Gebiet der Städtereinigung tätig ist,
insbesondere bezüglich der Entsorgung von
Haus-, Sperr-, Gewerbe- und Industriemüll,
Fäkalien, Transport, Behandlung und
Lagerung von Sonderabfällen,
Abwassertechnik, Abfallberatung,
Recdycling und Straßenreinigung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand. |
a)
11.01.2023
Zwißler |
6 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Knittel, Andreas, Illertissen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Knittel, Andreas, Illertissen (vormals: Vöhringen),
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.09.2022
Baum |
HRB 3196: Knittel GmbH Städtereinigung, Vöhringen, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Knittel, Andreas, Vöhringen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3196: Knittel GmbH Städtereinigung, Vöhringen, Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Satzung neu gefasst.
Knittel GmbH Städtereinigung, Vöhringen (Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen). Die HEUR GmbH mit dem Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3868) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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