Knoll Telekommunikation City Shop GmbH, Bayreuth (Bernecker Str. 81, 95448 Bayreuth). Die Verschmelzung wurde am 28.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 182).
Knoll Telekommunikation City Shop GmbH, Bayreuth (Bernecker Str. 81, 95448 Bayreuth). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Manfred Knoll Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRA 182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.