Knotex GmbH & Co. KG, Albstadt, Parkweg 2, 72458 Albstadt.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Knotex Beteiligungs GmbH, Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 732747). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Knotex GmbH & Co. KG, Augsburg, Parkweg 2, 72458 Albstadt.Der Sitz ist nach Albstadt verlegt (nun Amtsgericht Stuttgart HRA 724924).
Knotex GmbH & Co. KG, Albstadt, Parkweg 2, 72458 Albstadt.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 16105) nach Albstadt verlegt. Geschäftsanschrift: Parkweg 2, 72458 Albstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Knotex Beteiligungs GmbH, Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 732747), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Knotex GmbH & Co. KG, Augsburg (Meraner Str. 5 a, 86165 Augsburg). Die Ausgliederung wurde am 28.12.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 6045).
Knotex GmbH & Co. KG, Augsburg (Meraner Str. 5 a, 86165 Augsburg). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 04.12.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 04.12.2007 Teile des Vermögens (den gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des Grundstücks Meraner Straße 5a, Gemarkung Lechhausen und einzelner im Ausgliederungsvertrag näher bezeichneter Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse und Verbindlichkeiten) von der Knotex Maschinenbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, künftig Tellum GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6045 ) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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