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Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH, Königswinter (HRB 7250) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Römlinghovener Str. 68
53639 Königswinter
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7250
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH aus Königswinter war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 7250 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.08.2011
Löschung von Amts wegen

Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH, Königswinter, Römlingshovener Straße 68, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 26.04.2011
Löschungsankündigung

Ko-Ko Gastro Gastrobetriebs- und Einrichtungs- GmbH, Königswinter, Römlingshovener Straße 68, 53639 Königswinter. das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist. Es ist daher beabsichtigt, sie nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Einwendungen gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

01.08.2011
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 27.07.2011

26.04.2011
Registervorgang

Löschungsankündigung 20.04.2011