HRB 1534: KoCoS Engineering GmbH, Korbach, Südring 42, 34497 Korbach. Prokura erloschen: Richter, Frank, Lichtenfels-Sachsenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1534: KoCoS Engineering GmbH, Korbach, Südring 42, 34497 Korbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Richter, Frank, Lichtenfels-Sachsenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1534:KoCoS Power Grid Services GmbH, Korbach (Südring 42, 34497 Korbach). Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I (Firma) beschlossen. Neue Firma: KoCoS Engineering GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KoCoS Engeneering GmbH mit Sitz in Korbach (Amtsgericht Korbach, HRB 1522) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1534:KoCoS Power Grid Services GmbH, Korbach (Südring 42, 34497 Korbach). Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KoCoS Engeneering GmbH in Korbach (Amtsgericht Korbach, HRB 1522) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer IV beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 28.07.2014 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KoCoS Power Grid Services GmbH, Korbach (Südring 42, 34497 Korbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2006. Gegenstand: Planung, Projektierung, Inbetriebsetzung und Prüfung von Betriebsmitteln elektrischer Anlagen und der Vertrieb, Verleih, Service, Support von elektronischen Mess- und Prüfsystemen und Zubehör sowie die Schulung in diesem Geschäftsbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Becker, Thomas, Korbach, * ‒.‒.‒‒; Stachorra, Elmar, Dorsten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.