Kobinger Kommunikations- und Netzwerktechnik GmbH, Karben (Bahnhofstr. 198 a, 61184 Karben). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Kobinger Kommunikations- und Netzwerktechnik GmbH, Karben (Bahnhofstr. 198 a, 61184 Karben). Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1214/06 K) vom 11.10.2013 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
Kobinger Kommunikations- und Netzwerktechnik GmbH, Karben (Bahnhofstr. 198 a, 61184 Karben). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Kobinger Kommunikations- und Netzwerktechnik GmbH, Karben (Karben). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 7.7.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TrandCon GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 152559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.