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Kobold Holding GmbH, Hofheim (HRB 47175) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Nordring 22 - 24
65719 Hofheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 47175
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kobold Holding GmbH aus Hofheim war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 47175 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kobold Holding GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Kobold Holding GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.10.2019)

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Registermeldungen 5

Calendar 17.09.2012
Löschung

Kobold Holding GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kobold Holding Gesellschaft m.b.H. am 05.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 03.09.2012
Veränderung

Kobold Holding GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.06.2012 mit der Kobold Holding Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien, Österreich (Firmenbuch der Republik Österreich in Wien Firmenbuchnummer FN 151437 b) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.06.2012
Vorgang ohne Eintragung

Kobold Holding GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus. Gemäß § 122d UmwG wurde dem Registergericht der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans eingereicht.2. An der Verschmelzung sind beteiligt a. als übertragende Gesellschaft die Kobold Holding GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus (inländische Geschäftsanschrift: Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus), und b. als übernehmende Gesellschaft die Kobold Holding Gesellschaft m.b.H., Wien, eine ordnungsgemäß errichtete und bestehende österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift: Renngasse 1/Freyung, 1013 Wien. 3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 47175. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch für das Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 151437 b. 4. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden deutschen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt, sondern diese als 100- prozentige deutsche Tochtergesellschaft auf ihre österreichische Muttergesellschaft, die Kobold Holding Gesellschaft m.b.H., Wien verschmolzen wird.5. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Kobold Holding GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Kobold Holding GmbH Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können - wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.6. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Kobold Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift - Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus - geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im bzw. durch das für die übertragende Kobold Holding GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss.7. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, der Kobold Holding Gesellschaft m.b.H., Wien richten sich insbesondere nach § 96 Abs. 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes in Verbindung mit § 226 des österreichischen Aktiengesetzes und § 3 Abs. 2 EU-VerschG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten österreichischen Kobold Holding Gesellschaft m.b.H. Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können - wenn sie binnen sechs Monate nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch geltend machen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.8. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden deutschen Gesellschaft, Kobold Holding GmbH, Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus, oder der übernehmenden österreichischen Gesellschaft, Kobold Holding Gesellschaft m.b.H., Renngasse 1/Freyung, 1013 Wien eingeholt werden.

Calendar 29.05.2012
Veränderung

Kobold Holding GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Peters, Harald, Rotenburg a. d. Fulda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 20.10.2008
Veränderung

Kobold Holding GmbH, Hofheim am Taunus, (Nordring 22-24, 65719 Hofheim am Taunus).Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Kobold, Klaus Josef, Hergiswil/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 3

17.09.2012
Registervorgang

Löschung 14.09.2012

29.05.2012
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Harald Peters
Geschäftsführer

20.10.2008
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Klaus Josef Kobold
Geschäftsführer