Kobusch-Folien Verwaltungsgesellschaft mbH, Warburg (Anton-Böhlen-Straße 5, 34414 Warburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kobusch-Sengewald GmbH am 25.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kobusch-Folien Verwaltungsgesellschaft mbH, Warburg (Anton-Böhlen-Straße 5, 34414 Warburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2006 mit der Kobusch-Sengewald GmbH mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn HRB 8002) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kobusch-Folien Verwaltungsgesellschaft mbH, Warburg (Anton-Böhlen-Straße 5, 34414 Warburg). Prokura erloschen: Witt, Michael, Kassel, * ‒.‒.‒‒.