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Koch Fenster- und Türenbau GmbH, Altenkirchen (HRB 13794)

Firmendaten

Anschrift
Graf-Zeppelin-Str. 23
57610 Altenkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02681/9551-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.koch-fensterbau.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 13794
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Keywords
zipSCREEN Verweise Urheberrecht Rollladen Rechtliches Raffstore KOCH Impressum Holzfenster Holz-Aluminium-Fenster Haustüren Haftungsausschluss Fenster Beschattung Altenkirchen Altbausanierung
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Koch Fenster- und Türenbau GmbH aus Altenkirchen ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 13794 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Koch Fenster- und Türenbau GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Koch Fenster- und Türenbau GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.09.2023)

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Registermeldungen 3

Calendar 30.01.2008
Veränderung

Koch Fenster- und Türenbau GmbH, Altenkirchen (Graf-Zeppelin Str. 23, 57610 Altenkirchen). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.01.2008 wirksam geworden.

Calendar 08.01.2008
Veränderung

Koch Fenster- und Türenbau GmbH, Altenkirchen (Graf-Zeppelin Str. 23, 57610 Altenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.12.2007 mit der Koch GmbH & Co. KG mit Sitz in Altenkirchen (Amtsgericht Montabaur, HRA 11929) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.02.2007
Veränderung

Koch Fenster- und Türenbau GmbH, Altenkirchen (Graf-Zeppelin Str. 23, 57610 Altenkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR beschlossen. 500.000,00 EUR.