Koch GmbH, Spangenberg (Neustadt 47, 34286 Spangenberg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform Koch GmbH & Co. KG (Amtsgericht Fritzlar HRA 16131) am 18.01.2008 wirksam geworden.
Koch GmbH, Spangenberg (Neustadt 47, 34286 Spangenberg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2007 im Wege des Formwechsels in die Koch GmbH & Co. KG mit Sitz in Spangenberg (Amtsgericht Fritzlar HRA) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.