HRB 14611:Koch GmbH, Witten, Am Masling 39, 58456 Witten.Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2.1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien sowie hiermit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind; sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Koch GmbH, Witten, Am Masling 39, 58456 Witten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Masling 39, 58456 Witten. ist die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Immobilienverkäufen sowie hiermit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind; sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Koch, Heiko Josef, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Foto Koch GmbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 4777) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.