Kodak Polychrome Graphics Enterprises GmbH, Osterode am Harz (An der Bahn 80, 37520 Osterode). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kodak Verwaltung GmbH am 21.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kodak Polychrome Graphics Enterprises GmbH, Osterode am Harz (An der Bahn 80, 37520 Osterode). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Kodak Verwaltung GmbH mit Sitz in Stuttgart (HRB 24887) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kodak Polychrome Graphics Enterprises GmbH, Osterode am Harz (An der Bahn 80, 37520 Osterode). Nicht mehr Geschäftsführer: Tubbs, Robert, Rechtsanwalt, USA-Fairfield CT 06430, * ‒.‒.‒‒.