HRA 1792: Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG, Möllenhagen, Neue Straße 11, 17219 Möllenhagen. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg HRA 56194 B) verlegt.
HRA 56194 B: Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG, Berlin, Ratiborstraße 4, 10999 Berlin. Firma: Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ratiborstraße 4, 10999 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH, Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 6449); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 1792) nach Berlin verlegt. Rechtsverhaeltnis: Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Middle European Track Service GmbH mit Sitz in Oberhausen (AG Duisburg, HRB 13746); Mibolab Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 30128 B); Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Oberhausen(Amtsgericht Duisburg HRB 12465); Koehne International Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13287). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 17.01.2006
HRA 1792: Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG, Möllenhagen, Neue Straße 11, 17219 Möllenhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2018 mit der Koehne International Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13287) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1792:Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG, Möllenhagen, Neue Straße 11, 17219 Möllenhagen.Geschäftsanschrift: Neue Straße 11, 17219 Möllenhagen.
Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG, Möllenhagen (Industriestraße 1, 17219 Möllenhagen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschaftsversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Oberhausen(Amtsgericht Duisburg HRB 12465) als übertragenden Rechtsträgers durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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