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a)
Kofaya gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Wielandstraße 18, 90419 Nürnberg
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist nach § 52
AO Abs. (2) Nr. 7 und 13 die
Förderung
a) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließiich der
Studentenhilfe;
b) internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens;
(2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in
Abs. (1) insbesondere
durch folgende Maßnahmen:
a) Die Durchführung eines
Weiterbildungsprogramms für verschiedene
Handwerke, wie beispielsweise das
Schneiderhandwerk, in dem die
Teilnehmenden internationale
Businessstrategien, Marketing, Social
Media und Kommunikationsfähigkeiten
erlernen sollen, um auf
internationalem Niveau Geschäfte
abwickeln zu können.
b) Die Vermittlung von interkultureller
Kompetenz für Europäer*innen,
insbesondere Deutsche, die die
Weiterbildungen aus Punkt 2a
durchführen, um unvoreingenommen auf
Menschen aus Ghana
zuzugehen. Dies umfasst Anti-Bias-
Workshops sowie die Möglichkeit,
durch eine Reise nach Ghana Land, Kultur
und Lebensweisen
kennenzulernen, um tiefere Einsichten in
die alltäglichen
Herausforderungen und das kulturelle Erbe
des Landes zu gewinnen.
(3) Das Angebot gemäß der Satzung der
gemeinnützigen
Unternehmergesellschaft "Kofaya" richtet
sich an verschiedene Zielgruppen,
die im Einklang mit den satzungsgemäßen
Zwecken stehen:
a) Teilnehmende am
Weiterbildungsprogramm: Dies sind
Personen, die
Handwerke wie das Schneiderhandwerk
gelernt haben und sich
weiterbilden möchten, um sich in erster
Linie auf dem europäischen
Markt zu behaupten. Das Programm soll
ihnen die Fähigkeiten
vermitteln, um ihr Handwerk nach Europa
und international zu
verkaufen.
b) Afrikanische Untemehmer*innen: Das
Angebot richtet sich an
afrikanische Unternehmer*innen, die ihre
Produkte und Dienstleistungen
in Europa vermarkten möchten und
aufgrund neokolonialistischer
Strukturen und heimischer
Misswirtschaftung derzeit ihren
Lebensunterhalt nur schwer selbst
erwirtschaften können und unter der
Armutsgrenze und in prekären Lebenslagen
sind.
c) Europäer*innen und insbesondere
Deutsche: Nach wie vor hat der
Kolonialismus seine Spuren hinterlassen
und Menschen, die im
westlichen Europa aufgewachsen sind
haben bewusst oder
unterbewusst nach wie vor das Bild des
nicht geschäftstüchtigen
Afrikaners im Kopf, mit dem es sich
Geschäfte machen nicht lohnt. Dies
verhindert tragfähige
Geschäftsbeziehungen nach Afrika, obwohl
die
handwerklichen Dienstleistungen in
Deutschland durchaus Anklang
finden würden.
Insgesamt richtet sich das Angebot von
"Kofaya" an eine breite Palette von
Personen und Organisationen, die dazu
beitragen können, die in der Satzung
definierten Zwecke zu erreichen. Dies
umfasst Bildungssuchende,
Unternehmer*innen, kulturell Interessierte,
und diejenigen, die sich für die
Förderung der internationalen
Zusammenarbeit und Toleranz engagieren
möchten.
(4) Darüber hinaus fördert die Körperschaft
mildtätige Zwecke, indem
hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53
AO Hilfe zur Selbsthilfe
erfahren, um sich selbst finanzieren zu
können.
Mildtätige Zwecke werden insbesondere
durch die Vermittlung von Skills
eingebracht, dies beinhaltet eine praktische
Weiterbildung, mit der
Menschen befähigt werden, ihr bereits
gelernte Handwerk neu zu
vermarkten und sie bei ersten Schritten zu
begleiten, wenn sie sich mit dem
gelernten Wissen selbstständig machen.
Dies trägt zur wirtschaftlichen
Stärkung der Teilnehmenden sowie derer
Familien bei. Darüber hinaus
kann auch pädagogische und finanzielle
Hilfestellung bei familiären
Notlagen und in besonders prekären
Situationen im Einzelfall erfolgen.
Menschen in besonders schwierigen
Lebenslagen können die Weiterbildung
voll finanziert bekommen. |
500,00 EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Hirschhausen, Priscilla, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2024. |
a)
21.11.2024
Dr. Baltz |