Kofler & Company GmbH, Frankfurt am Main (Alfred-Brehm-Platz 16, 60316 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kofler Company AG am 15.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kofler & Company GmbH, Frankfurt am Main (Alfred-Brehm-Platz 16, 60316 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.8.2006 mit Änderung vom 9.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.8.2006 und vom 3.11.2006 mit der Kofler Company AG (vormals Kofler Company Management AG) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 94485 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kofler & Company GmbH, Frankfurt am Main (Alfred-Brehm-Platz 16, 60316 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 17.2.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 14.791,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie in den §§7 und 16 beschlossen. Neues Stammkapital: 117.050,00 EUR.