HRB 89016: Kohen Vermögensverwaltung GmbH, Gauting, Landkreis Starnberg, Grubmühlerfeldstraße 54, 82131 Gauting. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hubertusstr. 94, 82131 Gauting.
HRB 89016: TEKOM Industrielle Systemtechnik GmbH, Gauting, Landkreis Starnberg, Grubmühlerfeldstraße 54, 82131 Gauting. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Kohen Vermögensverwaltung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwaltung von Grundbesitz mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer Genehmigung gemäß § 34 c GewO bedürfen; Beteiligung an anderen Unternehmen.
HRB 89016: TEKOM Industrielle Systemtechnik GmbH, Gauting, Landkreis Starnberg, Grubmühlerfeldstraße 54, 82131 Gauting. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Kohen, Eli, Gauting, * ‒.‒.‒‒.
HRB 89016: TEKOM Industrielle Systemtechnik GmbH, Gauting, Landkreis Starnberg, Grubmühlerfeldstraße 54, 82131 Gauting. Bestellt: Geschäftsführer: Kohen, Gertrud, Gauting, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 89016: TEKOM Industrielle Systemtechnik GmbH, Gauting, Landkreis Starnberg, Grubmühlerfeldstraße 54, 82131 Gauting. Die Dr. Kohen IT- Consulting GmbH mit dem Sitz in Gauting (Amtsgericht München HRB 129385) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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