HRA 4250: Kohl + Sohn GmbH & Co.KG, Schwalmstadt-Treysa, Walkmühlenweg 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa. Die Firma ist erloschen.
Heinz Kohl GmbH & Co.KG, Schwalmstadt-Treysa (Walkmühlenweg 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kohl, Heinz, Schwalmstadt-Treysa, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Kohl + Sohn e.K. in Schwalmstadt (Amtsgericht Marburg HRA 3641) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Heinz Kohl GmbH & Co.KG, Schwalmstadt-Treysa (Walkmühlenweg 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa). Firma geändert, nun: Neue Firma: Kohl + Sohn GmbH & Co.KG.
Kohl + Sohn GmbH & Co.KG, Schwalmstadt-Treysa (Walkmühlenweg 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 31.10.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 133, 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heinz Kohl GmbH & Co.KG, Schwalmstadt-Treysa (Walkmühlenweg 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa, Handel mit und die Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen jeglicher Art, der Fahrzeugbau, die Unfallinstandsetzung, der Kfz- und Abschleppservice sowie die Autovermietung). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz Kohl Verwaltungs-GmbH, Schwalmstadt-Treysa (Marburg HRB 5152).