HRB 19835: Kohl Recycling GmbH, Bramsche-Achmer, Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Prokura erloschen: Guggemos, Josef, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19835: Kohl Recycling GmbH, Bramsche-Achmer, Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2020 mit der Kohl Energy Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRB 207731) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 19835: Kohl Recycling GmbH, Bramsche-Achmer, Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 1.002.000,00 EUR beschlossen. 1.002.000,00 EUR.
HRB 19835: Kohl Recycling GmbH, Bramsche-Achmer, Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2020 mit der Kohl Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRA 204030) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 19835: Kohl Recycling GmbH, Bramsche-Achmer, Am Flugplatz 26, 49565 Bramsche. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kohl Energy GmbH & Co. KG, Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRA 204030) beschlossen. 1.001.000,00 EUR.
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