Kohl Sport- u. Freizeitanlagen GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 5 b, 46049 Oberhausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Kohl Sport- u. Freizeitanlagen e.K. (Amtsgericht Duisburg, 08 AR 1173/12) auftretenden Kaufmann Kohl, Stefanie übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kohl Sport- u. Freizeitanlagen GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 5 b, 46049 Oberhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kohl Sport- u. Freizeitanlagen e.K.(HRA 11302) am02.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kohl Sport- u. Freizeitanlagen GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 5 b, 46049 Oberhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2012. Geschäftsanschrift: Zum Eisenhammer 5 b, 46049 Oberhausen. Gegenstand: Betrieb und Unterhaltung von Sport-, Freizeit- und Fitnessanlagen und Indoor-Kinderspielplätzen jeder Art, auch mit angeschlossener Gastronomie, das Erbringen damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen jeder Art sowie die Vermietung von Büro- und Praxisräumen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kohl, Benjamin, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.