HRB 13068: Kohlhas Verwaltungs- und Verpachtungsgesellschaft mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Am Wernerskreuz 5, 61440 Oberursel (Taunus). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Wevato GmbH, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 13068: Kohlhas Verwaltungs- und Verpachtungsgesellschaft mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Frankfurter Straße 6, 61462 Königstein im Taunus. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Wernerskreuz 5, 61440 Oberursel (Taunus).
HRB 13068: Kohlhas Verwaltungs- und Verpachtungsgesellschaft mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 21, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 6, 61462 Königstein im Taunus. Nicht mehr Geschäftsführer: Hientzsch, Marcus, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Greve, Lars, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13068:Kohlhas Verwaltungs- und Verpachtungsgesellschaft mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 21, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2014. Geschäftsanschrift: Schaberweg 21, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Die Haltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie die Verwaltung von Kapitalvermögen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Götting, Claudia, Königstein, * ‒.‒.‒‒; Hientzsch, Marcus, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kohlhas Verwaltungs-GmbH & Co, Verpachtungs KG mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 1488). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.