HRB 13063: Kokusai Semiconductor Europe GmbH, Erkrath, Gruitener Str. 3, 40699 Erkrath. Nicht mehr Geschäftsführer: Kitahara, Yoshio, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Birkmaier, Georg, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 13063: Hitachi Kokusai Semiconductor Europe GmbH, Erkrath, Gruitener Str. 3, 40699 Erkrath. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kokusai Semiconductor Europe GmbH.
HRB 13063: Hitachi Kokusai Semiconductor Europe GmbH, Erkrath, Gruitener Str. 3, 40699 Erkrath. Nicht mehr Geschäftsführer: Blythe, Mark Cragan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kitahara, Yoshio, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 13063: Hitachi Kokusai Semiconductor Europe GmbH, Erkrath, Gruitener Str. 3, 40699 Erkrath. Nicht mehr Geschäftsführer: Nakamura, Mitsuaki, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Roache, Patrick John, Maidon/England, * ‒.‒.‒‒; Schütz, Lutz-Volker, Babenhausen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: McGuiness, Ciaran, Mulhussey Co Kilcock/Irland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13063: Hitachi Kokusai Electric Europe GmbH, Erkrath, Gruitener Str. 3, 40699 Erkrath. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hitachi Kokusai Semiconductor Europe GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 sowie der Gesellschafterversammlung der Hitachi Kokusai Elektric Europe GmbH, Neu Isenburg, (Amtsgericht Offenbach HRB 48619) vom 08.06.2015 einen Teil ihres Vermögens, und zwar den Geschäftsbereich "Video-Geschäft", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung auf die vorgenannte Gesellschaft als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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