HRA 700140: Kolb Trockenbau OHG, Kenzingen, Franzosenstraße 3 a, 79341 Kenzingen. Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Kolb Trockenbau GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kolb Trockenbau Verwaltungsgesellschaft mbH, Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 721572), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kolb, Eugen, Kenzingen, * ‒.‒.‒‒; Kolb, Max, Müllheim, * ‒.‒.‒‒.
Kolb Trockenbau OHG, Kenzingen (Franzosenstr. 3 a, 79341 Kenzingen). Die Eintragung der Ausgliederung ist in den Registern des Sitzes der übertragenden Rechtsträger "Max Kolb Montagetechnik im Trockenbau e.K.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700361) und "Eugen Kolb e. K.", Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700362) am 18.01.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kolb Trockenbau OHG, Kenzingen (Franzosenstr. 3 a, 79341 Kenzingen). Der Einzelkaufmann Kolb, Eugen, Kenzingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Eugen Kolb e. K.", Kenzingen (Amtsgericht Freiburg HRA 700362) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.12.2006 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Einzelkaufmann Kolb, Max, Müllheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Max Kolb Montagetechnik im Trockenbau e.K.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700361) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.12.2006 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.