HRA 9638: Kolibri GmbH & Co. KG Ablage- und Registraturmittel, Bad Gottleuba, Pirnaer Straße 13A, 01816 Bad Gottleuba. Die Verschmelzung wurde am 07.09.2016 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 9638: Kolibri GmbH & Co. KG Ablage- und Registraturmittel, Bad Gottleuba, Pirnaer Straße 13A, 01816 Bad Gottleuba. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Kolibri GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Rottweil (Amtsgericht Stuttgart, HRA 732463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.
HRA 9638: Kolibri GmbH & Co. KG Ablage- und Registraturmittel, Bad Gottleuba, Pirnaer Straße 13A, 01816 Bad Gottleuba. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: MAKO Papierverarbeitung, Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Bad Gottleuba (Amtsgericht Dresden HRB 9916). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Kolibri Verwaltungs GmbH, Bad Gottleuba (Amtsgericht Dresden HRB 34950), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 9638: Kolibri GmbH & Co. KG Ablage- und Registraturmittel, Bad Gottleuba, Pirnaer Straße 13A, 01816 Bad Gottleuba. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pirnaer Straße 13A, 01816 Bad Gottleuba. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MAKO Papierverarbeitung, Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Bad Gottleuba (Amtsgericht Dresden HRB 9916), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kolibri GmbH Ablage- und Registraturmittel mit dem Sitz in Bad Gottleuba (Amtsgericht Dresden HRB 811).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.