Kollmorgen GmbH, Braunschweig, Hamburger Str. 273 c, 38114 Braunschweig. Aufgrund geänderten Vertretungsumfangs neu vorgetragen: Geschäftsführer: Kollmorgen, Jens, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Jens Kollmorgen e.K., Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 100734) auftretenden Kaufmann Kollmorgen, Jens übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist zeitgleich erfolgt. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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