Kolomann von Rauchbauer GmbH Orientteppiche, Regensburg (Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg). Die Verschmelzung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters unter der Firma Kolomann von Rauchbauer e.K. Orientteppiche wurde am 22.03.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRA 7154). Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Absatz 2 UmwG.
Kolomann von Rauchbauer GmbH Orientteppiche, Regensburg (Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Skolny Vladimir, , Lappersdorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Kolomann von Rauchbauer e.K. Orientteppiche mit dem Sitz in Regensburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.