Koloss 24 Internet UG (haftungsbeschränkt) i.L., Neuss, Am Hummelbach 36, 41469 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
koloss 24 UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Am Hummelbach 36, 41469 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 27. April 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Koloss 24 Internet UG (haftungsbeschränkt) i.L.
koloss 24 UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Am Hummelbach 36, 41469 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Liquidatoren gemeinsam oder von einem Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Aykac, Yildiray, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aykac, Yildiray, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 10. März 2011 aufgelöst.
koloss 24 UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Am Hummelbach 36, 41469 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5. Januar 2011. Geschäftsanschrift: Am Hummelbach 36, 41469 Neuss. Gegenstand: lnternetdienstleistungen insbesondere die Kfz-Vermittlung per Internet und die Versicherungsvermittlung per Internet. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Aykac, Yildiray, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.