HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstraße 55, 79098 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Maler, Marina, Walldürn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines § 9a (Gesellschafterversammlung - innere Ordnung) sowie in § 11 (Jahresabschluss) beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Bertoldstraße 55, 79098 Freiburg im Breisgau.
HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Kolping Bildung und Soziales gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu sein und die Entwicklungshilfe und Völkerverständigung zu fördern. Dabei unterstützt die Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V. sowie das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg e. V. in Freiburg durch Bildungsangebote und Beratung in Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren; - Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI, insbesondere durch: Durchführung von eigenen Ausbildungsgängen für benachteiligte Jugendliche (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) nach §§ 76 ff SGB III, Assistierter Ausbildung nach § 130 SGB III und Umschulungen, Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene; Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III; Durchführung von Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III; Durchführung von Seminaren nach § 45 SGB III, die Arbeitsiose und Arbeitssuchende an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran führen; in Beschäftigung vermitteln; an eine selbständige Tätigkeit heranführen; unterstützen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, verringern oder beseitigen oder bei der Beschäftigungsaufnahme stabilisieren; - Durchführung von Weiterbildungsangeboten wie persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse; - Durchführung von Fachweiterbildungen, wie den Fernlehrgang zum praktischen Betriebswirt (KA) und die Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialfachmanager; - Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit, insbesondere Durchführung des Projekts Jugendberufshelfer in Baden-Württemberg; Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53 SGB III; Durchführung von Schulsozialarbeit; Integration von jugendlichen Randgruppen ins Gemeinwesen und Vernetzung der Jugendarbeit. - Durchführung von Maßnahmen für andere Zielgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende, die auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration oder Verbesserung der schulischen Bildung abzielen oder berufliche oder schulische Abschlüsse anstreben, insbesondere durch Integrationgskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Kurse und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Sozialfonds ESF; - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten, die der Vorbereitung auf das Alter und die dem Alter dienen, insbesondere durch Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Altenpflege und Altenhilfe; Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze l und II für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige; - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung und durch finanzielle Unterstützung der Sozial- und Entwicklungshilfe, insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbi!dungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) mit dem Verein für Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes e.V, (SEK eV.); Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätsprogrammes der Bundesregierung Mobi-Pro. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zu diesem Zweck eigene Tochterunternehmen zu gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.
HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Kolping Bildung und Soziales gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu sein und die Entwicklungshilfe und Völkerverständigung zu fördern. Dabei unterstützt die Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V. sowie das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg e. V. in Freiburg durch Bildungsangebote und Beratung in Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren; - Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI, insbesondere durch: - Durchführung von eigenen Ausbildungsgängen für benachteiligte Jugendliche (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) nach § 76 ff SGB III, Assistierter Ausbildung nach § 130 SGB III und Umschulungen, Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene; - Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 75 SGB III; - Durchführung von Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III; - Durchführung von Seminaren nach § 45 SGB III, die Arbeitslose und Arbeitssuchende - an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran führen; - in Beschäftigung vermitteln; - an eine selbständige Tätigkeit heranführen; - unterstützen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, verringern oder beseitigen oder bei der Beschäftigungsaufnahme stabilisieren; - Durchführung von Weiterbildungsangeboten wie persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse; - Durchführung von Fachweiterbildungen, wie den Fernlehrgang zum praktischen Betriebswirt (KA) und die Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialfachmanager; - Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit, insbesondere - Durchführung des Projektes "Jugendberufshelfer" in Baden-Württemberg; - Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53 SGB III; - Durchführung von Schulsozialarbeit; - Integration von jugendlichen Randgruppen ins Gemeinwesen und Vernetzung der offenen Jugendarbeit. - Durchführung von Maßnahmen für andere Zielgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende, die auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration oder Verbesserung der schulischen Bildung abzielen oder berufliche oder schulische Abschlüsse anstreben, insbesondere durch - Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; - Kurse und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Sozialfonds ESF; - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten, die der Vorbereitung auf das Alter und die dem Alter dienen, insbesondere durch - Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Altenpflege und Altenhilfe; - Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze I und II für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige; - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung und durch finanzielle Unterstützung der Sozial- und Entwicklungshilfe, insbesondere durch - Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) mit dem Verein für Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes e.V. (SEK eV.); - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätsprogrammes der Bundesregierung Mobi-Pro. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Abendschein, Dieter, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒; Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 714505: Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Freiburg im Breisgau, Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2016 mit Nachtrag vom 23.03.2016. Geschäftsanschrift: Berliner Allee 3, 79110 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Kolping Bildungswerk gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu sein und die Entwicklungshilfe und Völkerverständigung zu fördern. Dabei unterstützt die Gesellschaft das Kolping Bildungswerk e.V. sowie das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg e. V. in Freiburg durch Bildungsangebote und Beratung in Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren - Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II, III, VIII und Xl - Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit - Durchführung von Maßnahmen für andere Zielgruppen, die auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration oder Verbesserung der schulischen Bildung abzielen oder berufliche oder schulische Abschlüsse anstreben. - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten, die der Vorbereitung auf das Alter und die dem Alter dienen. - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung und durch finanzielle Unterstützung der Sozial- und Entwicklungshilfe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Liquidatoren können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Abendschein, Dieter, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒; Neth-Schell, Bernhard, geb. Neth, Inzlingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.