15 |
c)
Die Kolping Verlag gGmbH verfolgt als
gemeinnützige Service-Gesellschaft im
Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige
Zwecke" der Abgabenordung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
d) Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
(Servicegesellschaft i.S.d. § 57 Abs. 3 AO).
(2)
zu (1) a):
Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher
Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
-der Öffentlichkeitsarbeit zur unmittelbaren
Zweckerfüllung, im Wesentlichen bei der
Erstellung
und dem unentgeltlichen Vertrieb des
Kolpingmagazins an die Mitglieder gemäß
§ 5 Abs. 3 der Satzung des Vereins sowie
bei der Internet- und Social-Media-
Kommunikation
und bei schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen für Mitglieder und
Leitungskräfte,
-Unterstützung des Mitgliederservice, der
Dokumentationsstelle Kolping, des
Kolpingregisters
sowie der Bereiche
Spendenkommunikation, Zuschüsse und
Projektfinanzierung
des Vereins,
-(personelle) Unterstützung der Arbeit des
Bundesvorstands, der Leitung des
Bundessekretariats
des Kolpingwerkes Deutschland sowie der
Kolpingjugend,
-(personelle) Unterstützung der operativen
Arbeit des Bundessekretariats, u.a. beim
Betrieb
der (Telefon-) Zentrale und den
Servicetätigkeiten z.B. für die
Besprechungsräume.
(3)
zu (1) b):
Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Öffentlichkeitsarbeit zur unmittelbaren
Zweckerfüllung mittels Internet- und Social-
Media-Kommunikation und bei der
Erstellung von schriftlichen Publikationen
und Arbeitshilfen für Teilnehmende und
Interessierte an den Angeboten und
Veranstaltungen der gGmbH.
(4)
zu (1) c):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammmenwirken erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- Durchführung von Spenden- und
Zustiftungsaktionen inkl. der Erstellung
damit zusammenhängender Materalien
sowie Erstellung digitaler Informationen zur
Gewinnung finanzieller Zuwendungen von
Mitgliedern, sonstigen natürlichen Personen
sowie von Organisationen und
Unternehmen.
- Öffentlichkeitsarbeit mittels Internet- und
Social-Media-Kommunikation und
schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen
der Stiftung für Mitglieder des
Kolpingwerkes sowie ggf. für interessierte
Personen, die die gemeinnützige Arbeit
unterstützen wollen.
(5)
zu (1) d):
Förderung der vorstehend zu Absatz 1 a) -
c) konkret benannten steuerbegünstigten
Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich
aufeinander abgestimmtes und
koordiniertes Wirken mit der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH als weiterer
gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im
Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in
Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3
AO, Nr. 4 und mit den gemeinnützigen
Körperschaften des vorstehend zu Absatz 1
a) - c) aufgezeigten
Koopersationsverbundes.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a) - c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf
folgenden Tätigkeitsgebieten der
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
-der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
-der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung. |
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a)
09.01.2023
Dr. Stephan
b)
Berichtigung von Amts
wegen |
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a)
Kolping Verlag gGmbH
c)
Die Kolping Verlag gGmbH verfolgt als
gemeinnützige Service-Gesellschaft im
Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabeordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige
Zwecke" der Abgabenordung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
d) Kolpingwerk Deutschland gGmbH
(Servicegesellschaft i.S.d. § 57 Abs. 3 AO).
(2)
zu (1) a):
Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) derinternationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher
Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
-der Öffentlichkeitsarbeit zur unmittelbaren
Zweckerfüllung, im Wesentlichen bei der
Erstellung
und dem unentgeltlichen Vertrieb des
Kolpingmagazins an die Mitglieder gemäß
§ 5 Abs. 3 der Satzung des Vereins sowie
bei der Internet- und Social-Media-
Kommunikation
und bei schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen für Mitglieder und
Leitungskräfte,
-Unterstützung des Mitgliederservice, der
Dokumentationsstelle Kolping, des
Kolpingregisters
sowie der Bereiche
Spendenkommunikation, Zuschüsse und
Projektfinanzierung
des Vereins,
-(personelle) Unterstützung der Arbeit des
Bundesvorstands, der Leitung des
Bundessekretariats
des Kolpingwerkes Deutschland sowie der
Kolpingjugend,
-(personelle) Unterstützung der operativen
Arbeit des Bundessekretariats, u.a. beim
Betrieb
der (Telefon-) Zentrale und den
Servicetätigkeiten z.B. für die
Besprechungsräume.
(3)
zu (1) b):
Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Öffentlichkeitsarbeit zur unmittelbaren
Zweckerfüllung mittels Internet- und Social-
Media-Kommunikation und bei der
Erstellung von schriftlichen Publikationen
und Arbeitshilfen für Teilnehmende und
Interessierte an den Angeboten und
Veranstaltungen der gGmbH.
(4)
zu (1) c):
Vorrangig die Mittelbeschafftung für bzw.
an das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirlichung deren
steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf.
die Förderung der Vildung und Erziehung,
Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens,
Völkerverständigung und
Entwicklungszusammenarbeit sowie die
Unterstützung hilfsbedrüftiger Personen im
Sinne des § 54 AO.
Das Zusammmenriken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- Durchführung von Spenden- und
Zustiftungsaktionen inkl. der Erstellung
damit zusammenhängender Materalien
sowie Erstellung digitaler Informationen zur
Gewinnung finanzieller Zuwendungen von
Mitgliedern, sonstigen natürliche Personen
sowie von Organisationen und
Unternehmen.
- Öffentlichkeitsarbeit mittels Internet- und
Social-Media-Kommunikation und
schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen
der Stiftung für Mitglieder des
Kolpingwerkes sowie ggf. für interessierte
Personen, die die gemeinnützige Arbeit
unterstützen wollen.
(5)
zu (1) d):
Förderung der vorstehend zu Absatz 1 a) -
c) konkret benannten steuerbegünstigten
Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich
aufeinander abgestimmtes und
koordiniertes Wirken mit der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH als weiterer
gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im
Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in
Verbindung mit AEAO zu § 57 Abs. 3 AO,
Nr. 4 und mit den gemeinnützigen
Körperschaften des vorstehend zu Absatz 1
a) - c) aufgezeigten
Koopersationsverbundes.
Das Zusamenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a) - c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf
folgenden Tätigkeitsgebieten der
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
-der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
-der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2022 die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1
Absatz 1 zu ändern,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 Absatz 1 zu ändern. |
a)
02.01.2023
Dr. Stephan |