Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Essen e. V., Essen (Am Buschgarten 1, 45276 Essen). Die formwechselnde Umwandlung ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Essen HRB 19433) am 22.09.2006 wirksam geworden.
Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Essen e. V., Essen (Am Buschgarten 1, 45276 Essen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Essen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.