Kolping-Bildungswerk Aachen e. V., Aachen (Feldchen 17, 52070 Aachen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Aachen HRB 14640) am 15.02.2008 wirksam geworden.
Kolping-Bildungswerk Aachen e. V., Aachen (Feldchen 17, 52070 Aachen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 08.01.2008 im Wege des Formwechsels in die Kolping-Bildungswerk Aachen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen, 73 AR 90/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.