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a)
Kolping-Bildungswerk Ostbayern
gemeinnützige GmbH
c)
Zweck des Kolping-Bildungswerk Ostbayern
ist es, im Geiste Adolph Kolpings den
bildungswilligen Menschen eine ihren
Anlagen entsprechende Bildung zu
ermöglichen.
Der Satzungszweck wird insbesondere
durch den Betrieb von Einrichtungen der
Bildung, Erziehung und beruflichen
Integration verwirklicht.
Das Kolping-Bildungswerk Ostbayern
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO), und
zwar die Förderung der Aus- und
Fortbildung, der Jugend- und Altenhilfe, der
Hilfe für behinderte Menschen, der
Flüchtlingshilfe sowie der Wohlfahrtspflege
und Unterstützung hilfebedürftiger
Menschen im Sinne des § 53 AO durch
nachfolgende Dienste, Maßnahmen und
Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne
der Abgabenordnung:
- berufsorientierende und
berufsvorbereitende sozialpädagogische
Betreuung und Begleitung
- Individuelle Förderung der
Ausbildungsreife und der nachhaltigen
Integration in den Ausbildungsmarkt
- Förderung der schulischen und beruflichen
Ausbildung und Qualifizierung
einschließlich sozialpädagogischer sowie
berufsfachlicher Hilfen für benachteiligte
Jugendliche
- Nachhaltige Integration in die Arbeitswelt
durch Betreuung, Begleitung sowie
Qualifizierung benachteiligter
Personengruppen und arbeitsmotivierende
Maßnahmen, insbesondere Reintegrations-
und Qualifizierungsmöglichkeiten in
sozialpädagogisch und organisatorisch auf
die besonderen Bedürfnisse der Personen
ausgerichteten Zweckbetrieben des
dienstleistenden und produzierenden
Marktsegments, die mittels
wertschätzender, gemeinschaftsbezogener
Teamarbeit sowie sozial-kommunikativen
und wirtschaftlichen Erfolgen zugleich
selbstbewusstseinsfördernd wirken
- offene Bildungsarbeit im Sinne des
Gesetzes zur Förderung der
Erwachsenenbildung in Bayern
- sprachliche, gesellschaftliche und
berufliche Integration zugewanderter
Menschen
- schulische Betreuung, Förderung und
Beratung von Kindern und Jugendlichen,
auch bei der Gestaltung von Hausaufgaben-
und Lernzeiten
- Hilfen zur Erziehung, Hilfen für Menschen
mit psychischer, geistiger und/oder
körperlicher Behinderung, für Menschen mit
Migrationshintergrund, allgemeine
Sozialberatung und Unterstützung für
hilfebedürftige alte Menschen
- sowie weiterer Dienste, Maßnahmen und
Einrichtungen, soweit sie zur Förderung der
oben genannten Zwecke dienen. |
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a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2024 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand und
Vertretungsregelung. |
a)
09.07.2024
Kiderlen |
8 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Jäger, Christine, Regensburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
09.07.2024
Kiderlen |
7 |
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Einzelprokura:
Flierl, Tobias, Regensburg, * ‒.‒.‒‒
Förster, Jürgen, Weiden i.d. Opf., * ‒.‒.‒‒
Kreuzer, Rudolf, Weiden i.d. Opf., * ‒.‒.‒‒
Nicklas, Magdalena, Walderbach, * ‒.‒.‒‒
Pirner, Robert, Hahnbach, * ‒.‒.‒‒
Sponfeldner, Thomas, Bad Kötzting, * ‒.‒.‒‒
Weiß, Elisabeth, Parkstein, * ‒.‒.‒‒
Ziegler, Karl, Schwandorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.06.2024
Janssen |
6 |
a)
Kolping-Bildungswerk Ostbayern GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2024 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
12.03.2024
Kiderlen |
5 |
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Einzelprokura:
Völkl-Renner, Silvia, Wernberg-Köblitz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.01.2023
Kiderlen |