HRB 7854: Kolping-Bildungszentren gGmbH, Paderborn, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Kolping-Bildungszentrum Werl gGmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn 17 AR 540/16) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kolping-Bildungszentren gGmbH, Paderborn, Am Busdorf 7, 33100 Paderborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Sondermann, Werner, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒.
Kolping-Bildungszentren gGmbH, Paderborn, Am Busdorf 7, 33100 Paderborn.Geschäftsanschrift: Am Busdorf 7, 33100 Paderborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.07.2008 mit Änderung vom 29.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und 29.10.2008 Teile ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die 1) Kolping-Bildungszentren Ruhr gemeinnützige GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 9013), 2) Kolping-Bildungszentren Westfalen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 9012) sowie 3) Kolping-Bildungszentren Ostwestfalen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 9002) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kolping-Bildungszentren gGmbH, Paderborn (Im Dörener Feld 11, 33100 Paderborn). Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Gelhard, Wolfgang, Borchen, * ‒.‒.‒‒; Sondermann, Werner, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kolping-Bildungszentren gGmbH, Paderborn (Im Dörener Feld 11, 33100 Paderborn). Nicht mehr Geschäftsführer: Tarrach, Werner.
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