HRB 1810: Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.3.2020 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schlereth, Armin, Schweinfurt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kraft, Maria, Bergtheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1810: Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es, im Geiste Adolph Kolpings und auf der Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen, Möglichkeiten zur Förderung der Religion, der Jugendhilfe und der Jugenderziehung, der Berufs- und Erwachsenenbildung, die Förderung der Hilfen für notleidende und behinderte Menschen sowie der Wohlfahrtspflege zu schaffen. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch die Betreibung eines Bildungszentrums und von Jugendwohnheimen, Ausbildungs-, Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die Errichtung von lnklusionsbetrieben, die der beruflichen Eingliederung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung dienen sowie in Form von Beratungsleistungen für hilfsbedürftige Menschen (insbesondere als Schwerpunktaufgabe Schuldner- und lnsolvenzberatungsstelle). Die Gesellschaft verfolgt insbesondere a) gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, in dem sie ihre Tätigkeit darauf richtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und b) mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die persönlich bedürftig sind, d.h. in der Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die wirtschaftlich bedürftig sind, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
HRB 1810: Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 hat die Änderung des § 2 S.2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es, im Geiste Adolph Kolpings und auf der Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen, Möglichkeiten zur Förderung der Religion, der Jugendhilfe und der Jugenderziehung, der Berufs- und ErwachsenenbHdung, die Förderung der Hilfen für notleidende und behinderte Menschen sowie der Wohlfahrtspflege zu schaffen. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch die Betreibung eines Bildungszentrums und von Jugendwohnheimen, Ausbildungs-, Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die Errichtung von lnklusionsbetrieben, die der beruflichen Eingliederung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung dienen sowie in Form von Beratungsleistungen für hilfsbedürftige Menschen (insbesondere als Schwerpunktaufgabe Schuldner- und lnsolvenzberatungsstelle). Die Gesellschaft verfolgt insbesondere a) gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, in dem sie ihre Tätigkeit darauf richtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und b) mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die persönlich bedürftig sind, d.h. in der Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die wirtschaftlich bedürftig sind, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
HRB 1810: Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seufert, Christian, Schweinfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schlereth, Armin, Schweinfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1810: Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: im Geiste Adolph Kolpings und auf der Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen, Möglichkeiten zur Förderung der Religion, der Jugendhilfe und der Jugenderziehung, der Berufs- und Erwachsenenbildung, die Förderung der Hilfen für notleidende und behinderte Menschen sowie der Wohlfahrtspflege zu schaffen. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch die Betreibung eines Bildungszentrums und von Jugendwohnheimen, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von jugendlichen und behinderten Menschen, die Errichtung von Integrationsbetrieben, die der beruflichen Eingliederung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Gesellschaft verfolgt insbesondere a) gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, in dem sie ihre Tätigkeit darauf richtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und b) mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die persönlich bedürftig sind, d.h. in der Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die wirtschaftlich bedürftig sind, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Die Gesellschaft kann sich zur unmittelbaren Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Erfüllung ihrer Zwecke soll die Gesellschaft jugendpflegerische und jugenderzieherische, soziale, gesellschaftliche, kulturelle und berufsbildende Aufgaben wahrnehmen und hilfsbedürftige Personen unterstützen.
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