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Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH, Köln (HRB 27363)

Firmendaten

Anschrift
Breite Str. 110
50667 Köln
Frühere Anschriften: 2
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Kolpingplatz 5 - 11, 50667 Köln
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0221/207010
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kolping.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1996
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 27363
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 27363 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.01.1996 hat die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service-Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, iii. Stiftung Kolpinghäuser, iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg, f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Essen-Frohnhausen gemeinnützige GmbH, v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, xiv. Dachverein Kolping Jugendwohnen e.V., h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH, l) Kolpinhaus Nürnberg e.V., m) KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. (2) zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (3) zu (1) b): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (4) zu (1) c): Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, d) des Wohlfahrtswesens, e) der Mildtätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (5) zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (6) zu (1) e) i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (7) zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (8) zu (1) e) iii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für den Verband der Kolpinghäuser e.V, zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Religion, der Alten- und Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Umwelt und Klima. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (9) zu (l)e) iv. Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Alten- und Jugendhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur des Völkerverständigungsgedankens, der Religion, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT- Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (10) zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (11) zu (1) g), i bis xiii: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xi), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xii bis xiii). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (12) zu (1) g) xiv: Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur Unterstützung ausschließlich allgemeiner, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften erwachender Interessen zur Förderung a) der Jugendhilfe, b} Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, (13) zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (14) zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1),a)-c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a)- c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (15) zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (16) zu (1) k): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (17) zu (1) l): a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) der Wohlfahrtspflege, c) der Bildung und Erziehung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei inbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (18) zu (1) m) Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Völkerverständigung, c) der Mildtätigkeit, d) der Entwicklungszusammenarbeit. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.02.2024)

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Registermeldungen 16

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
16 c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
iii. Stiftung Kolpinghäuser,
iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
xiv. Dachverein Kolping Jugendwohnen
e.V.,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH,
l) Kolpinhaus Nürnberg e.V.,
m) KOLPING INTERNATIONAL
Cooperation e.V.
(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(8)
zu (1) e) iii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für den
Verband der Kolpinghäuser e.V, zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Religion, der Alten- und
Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und
Familie, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des
Schutzes von Umwelt und Klima.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(9)
zu (l)e) iv.
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Alten- und Jugendhilfe, der internationalen
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur des
Völkerverständigungsgedankens, der
Religion, des Schutzes von Ehe und
Familie, des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT- Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(10)
zu (1) f):
Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(11)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(12)
zu (1) g) xiv:
Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im
Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur
Unterstützung ausschließlich allgemeiner,
aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der
gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften
erwachender Interessen zur Förderung
a) der Jugendhilfe,
b} Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
(13)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(14)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(15)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(16)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(17)
zu (1) l):
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Wohlfahrtspflege,
c) der Bildung und Erziehung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
inbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(18)
zu (1) m)
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Völkerverständigung,
c) der Mildtätigkeit,
d) der Entwicklungszusammenarbeit.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten des
Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
17.01.2024
Engeland
b)
Lfd. Nr. 15, Spalte 2 c)
von Amts wegen
berichtigt
15 c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
iii. Stiftung Kolpinghäuser,
iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.
(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(8)
zu (1) e) iii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für den
Verband der Kolpinghäuser e.V, zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Religion, der Alten- und
Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und
Familie, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des
Schutzes von Umwelt und Klima.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(9)
zu (l)e) iv.
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Alten- und Jugendhilfe, der internationalen
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur des
Völkerverständigungsgedankens, der
Religion, des Schutzes von Ehe und
Familie, des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT- Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(10)
zu (1) f):
Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(11)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(12)
zu (1) g) xiv:
Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im
Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur
Unterstützung ausschließlich allgemeiner,
aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der
gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften
erwachender Interessen zur Förderung
a) der Jugendhilfe,
b} Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
(13)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(14)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(15)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(16)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(17)
zu (1) l):
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Wohlfahrtspflege,
c) der Bildung und Erziehung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
inbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(18)
zu (1) m)
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Völkerverständigung,
c) der Mildtätigkeit,
d) der Entwicklungszusammenarbeit.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten des
Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
02.01.2024
Engeland
14 Einzelprokura:
Lippelt, Stefanie, Köln, * ‒.‒.‒‒
a)
28.09.2023
Raschke
13 c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.
(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(8)
zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(9)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(10)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(11)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
(12)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(13)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
25.01.2023
Engeland
b)
lfd. Nr. 12, Spalte 2 c)
Schreibfehler von Amts
wegen berichtigt
12 a)
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
c)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des 8 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
f} Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) derinternationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) desSchutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des 853 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) e)i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
a)
03.01.2023
Engeland
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Historie 10

28.09.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Stefanie Lippelt
Prokurist

03.01.2023
Firmenname geändert

alt:
Kolpingwerk Dienstleistungs GmbH

neu:
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH

21.07.2021
Adressänderung

Alte Anschrift:
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln

Neue Anschrift:
Breite Str. 110
50667 Köln

28.07.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ulrich Vollmer
Prokurist

07.11.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Silke Schönenborn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Guido Mensger
Geschäftsführer

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