HRB 30196: Komatsu Mining Germany GmbH, Düsseldorf, Buscherhofstraße 10, 40599 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Komatsu Hanomag GmbH (nach Änderung der Firma nunmehr: Komatsu Germany GmbH) am 14.09.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 30196: Komatsu Mining Germany GmbH, Düsseldorf, Buscherhofstraße 10, 40599 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 mit der Komatsu Hanomag GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60742) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30196: Komatsu Mining Germany GmbH, Düsseldorf, Buscherhofstraße 10, 40599 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Asanuma, Takeshi, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30196: Komatsu Mining Germany GmbH, Düsseldorf, Buscherhofstraße 10, 40599 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kitatani, Taiichiro, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Furuhashi, Jiro, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Komatsu Mining Germany GmbH, Düsseldorf, Buscherhofstraße 10, 40599 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ohne Änderung einzutragender Tatsachen beschlossen.
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