Komet Electronic GmbH, Köln, (Humboldtstr. 142, 51149 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE Unterhaltungselektronik GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 63858) am 14.08,2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Komet Electronic GmbH, Köln, (Humboldtstr. 142, 51149 Köln).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 13.07.2009 mit der REWE Unterhaltungselektronik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63858) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.